Wie wird der MSc gegenüber dem MBA in den Unternehmen beurteilt?
Grundsätzlich können ein MSc in Management und der Master of Business Administration nicht verglichen werden. Der MSc richtet sich an junge Menschen mit etwas Berufserfahrung und ist stärker an der Vermittlung von Management-Wissen und -Kenntnissen orientiert. Der MBA setzt mindestens 3 Jahre, in Ausnahmen 2 Jahre Berufserfahrung nach dem Erststudium voraus und betont in besonderem Maße die Umsetzung strategisch ausgerichteter Management-Konzepte in einem Führungsumfeld. Beide Programme können belegt werden, wenn das Erststudium keine wirtschaftswissenschaftliche Komponente enthält, also z.B. von Medizinern, Juristen oder Ingenieuren.
Welche Studienstandorte gibt es?
Heilbronn, Bahnhofstr. 1 (im Neckarturm). Die GGS wird voraussichtlich im Herbst 2011 den neuen Bildungscampus beziehen .
Sind Auslandsaufenthalte (Auslandssemester) während des Studiengangs geplant?
Im MBA- und LL.M. Programm findet eine (freiwillige) Studienwoche im Ausland statt. Da es sich bei dem Studiengang MSc in Business Management um einen Studiengang handelt, der in Kooperation mit der Leeds University Business School angeboten wird, ist bei diesem Studiengang ein einwöchiger Aufenthalt in Leeds vorgesehen.
Bieten Sie Kooperationen mit anderen Hochschulen an?
Die German Graduate School of Management and Law (GGS) kooperiert in Lehre und Forschung mit zahlreichen Universitäten und Business Schools im In- und Ausland, u.a. mit der University of Leeds Business School, der University of York Management School, der Stockholm University School of Business, den Universitäten Mannheim, St. Gallen, Mainz, TU München, Frankfurt, Bamberg. Auslandsexkursionen führen die Studierenden u.a. an die Stanford University, die San Francisco State University und die University of Leeds. Mit der University of Leeds Business School bietet die German Graduate School of Management and Law das zweijährige berufsbegleitende Studienprogramm MSc in Business Management an.
Können Fächer aus dem Erststudium anerkannt werden?
Dies ist grundsätzlich lt. Rahmenprüfungsordnung nicht möglich. Eine Einzelfallprüfung kann in begründeten Fällen erfolgen.
Besteht Anwesenheitspflicht? Was ist, wenn ich an einem Modul nicht teilnehmen kann?
Ja, es besteht Anwesenheitspflicht. Wenn Sie ein Modul nicht belegen können, müssen Sie dieses nachholen.
Können Praktika bzw. Praxisphasen eines Studiums als Berufserfahrung angerechnet werden?
Nein, leider können Praktika oder auch Praxisphasen nicht als Berufserfahrung anerkannt werden. Als Berufserfahrung zählt die Berufserfahrung ab Ihrem ersten Hochschulabschluss.
Erhält jeder Bewerber ein Stipendium der Dieter Schwarz Stiftung?
Das Stipendium wird nach der Zulassung, die nach positiv durchlaufenem Assessment Center (MBA, LL.M.), bzw. Interview Termin (MSc) erteilt wird, von der GGS bei der Dieter Schwarz Stiftung beantragt. Die Dieter Schwarz Stiftung entscheidet, ob und in welcher Höhe dieses erteilt wird. Derzeit werden Stipendien in Höhe von bis zu 50 Prozent der gesamten Studiengebühr bewilligt. Eine Information in welcher Höhe das Stipendium bewilligt wurde, erfolgt nach Rückgabe der Stipendiumsbewilligung der Stiftung, meist einige Tage nach dem AC Termin.
Werden Klausuren geschrieben?
Im LL.M.-Programm werden regelmäßig Klausuren geschrieben. Im MSc und den MBA Programmen werden fast ausschließlich „Assignments“ geschrieben. Assignments sind mehrseitige Hausarbeiten. Gegebenenfalls werden diese um eine Präsentation ergänzt.
Können der Bewerbung Unterlagen, wie z. B. der Sprachnachweis nachgereicht werden?
Die Ergebnisse des Sprachtests sollten bis zum Assessment Center nachgereicht werden.
Inwiefern können andere Sprachtests, bzw. Auslandsaufenthalte angerechnet werden?
Grundsätzlich ist für Bewerber der MBA Programme ein Sprachtest gem. Europäischem Referenzrahmen (Level B2) notwendig. Bewerber des MSc Programms müssen im TOEFL-Test 94 Punkte nachweisen, oder im IELTS einen Score von 6,5. Bewerber können nur dann vom Nachweis des geforderten Sprachnachweises befreit werden, wenn sie belegen, dass sie innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre an einer rein englischsprachigen Bildungseinrichtung in Großbritannien, einem anderen Commonwealth-Staat, in den USA oder einem anderen Land eingeschrieben waren, oder innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre im englischsprachigen Ausland in einem englischsprachigen Arbeitsumfeld beruflich tätig waren.
Wann muss ich meine Bewerbung einreichen?
Bewerbungen für das MBA- bzw. LL.M-Studium sind ganzjährig möglich. Grundsätzlich liegt der Bewerbungsschluss 4 Wochen vor Studienstart. Es gilt jedoch das „first-come-first-serve“ Prinzip, sodass die zuerst eingegangenen Bewerbungen als erste Berücksichtigung finden. Bewerbungen für den Studiengang MSc können bis spätestens 30. November 2010 eingereicht werden.
Wie werden die Bewerber bzw. Studierenden ausgewählt?
Bewerber für den MSc durchlaufen ein persönliches Interview (auf Englisch) mit zwei Professoren der GGS. Bewerber für den MBA sowie den LL.M. durchlaufen ein Assessment Center.
Was passiert, wenn man während des Studiums aufgrund der wirtschaftlichen Lage seinen Arbeitsplatz verlieren sollte?
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass aufgrund wechselhafter wirtschaftlicher Situationen keine Garantie auf einen Arbeitsplatz besteht.
In Härtefällen kann von der Voraussetzung der Beschäftigung für einen begrenzten Zeitraum abgesehen werden, wenn dies einer erfolgreichen Teilnahme an den vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht entgegensteht. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung.
Entstehen Kosten sofern der Vertrag bereits unterzeichnet ist, das Studium jedoch nicht angetreten werden kann?
Die ersten Studiengebühren werden mit dem Tag des Studienstarts fällig. Sie werden bei Rücktritt vom Studium auch dann fällig, wenn der Studierende nicht mindestens 7 Tage vor Studienstart schriftlich einen Rücktritt vom Studium gegenüber der Hochschule mitgeteilt hat.
In welchem Umfang fallen bei Abbruch des Studiums Studiengebühren an?
Bei Abbruch des Studiums fallen lediglich die Studiengebühren für das jeweilige Semester, in dem das Studium nicht fortgesetzt wird, an.
Ist im Falle von Krankheit/Tod das in Anspruch genommene Stipendium zurückzuzahlen?
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer amtlichen Bescheinigung ist das Stipendium nicht zurückzubezahlen.
Wann wird die Studiengebühr fällig?
Die jeweils gültigen Studiengebühren werden den Studierenden an zwei Stichtagen im Jahr in Rechnung gestellt. Die Stichtage werden vom Vorstand der Hochschule festgelegt und den Studierenden bekannt gemacht. Die Studiengebühren für die dem Stichtag folgende Studienperiode sind auch dann fällig, wenn der Studierende am oder nach dem Stichtag, sein Studium unterbricht oder abbricht. Die ersten Studiengebühren werden mit dem Tag des Studienstarts fällig.
Muss ich meinen Arbeitgeber über das Studium an der GGS informieren?
Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber wird von der GGS empfohlen und ist erwünscht. Das jeweilige Vorgehen liegt im Ermessen des Studierenden.
Ist eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich?
Eine Kostenübernahme des Arbeitgebers inkl. der Direktüberweisung an die GGS ist selbstverständlich möglich. Der Studierende regelt die Einzelheiten mit seinem Arbeitgeber. Die GGS ist gerne bereit, den Arbeitgeber über Ziele und Aufbau des jeweiligen Studiengangs zu informieren.
Ist eine Unterbrechung des Studiums möglich? Wie lange kann längstens ausgesetzt werden?
Eine Unterbrechung des Studiums ist nach Absprache mit dem akademischen Leiter des Studiengangs möglich. Die in der Prüfungsordnung angegebene zeitliche Obergrenze, nach deren Verstreichen der Prüfungsanspruch erlischt, muss jedoch eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Studierende eine Fristüberschreitung nicht zu verantworten hat. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ist ein Nichtbestehen des Studiums möglich?
Ja, bei zweimaligem Nichtbestehen eines Moduls. Genaueres regelt die Prüfungsordnung.
Muss ich mich direkt für den Fokus-Schwerpunkt im MBA-Studiengang entscheiden?
Nein, die Entscheidung für den jeweiligen Fokus muss erst nach dem erfolgreichen Durchlaufen der ersten 8 Module erfolgen.